VFD Bayern

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Historische Kutschengala Schloss Schleißheim am 13.September 2026

Erleben Sie einen Tag voller Eleganz, Tradition und lebendiger Geschichte!

Die VFD ist mit unserem Echtfilmfahrtrainer EFI vertreten.

Weitere Informationen  beim BRFV unter nachfolgendem Link

Kutschengala Schloss Schleißheim

 

Vorläufiges Programm

Gemütstest & Geschicklichkeitsparcours auf dem Schwabhof! ✨🐴
📅 27.09.2026
📍 Schwabhof, Genderkingen
Ein Tag voller Pferde, Spaß & Geschick! 🥰
🏇 Geschicklichkeitsparcours mit Pferd
🐴 Gemütstest nach VFD-ARPO
🐎 Hobby-Horse-Parcours für Kinder
🏆 Tolle Preise
☕ Kaffee, Kuchen & leckeres Essen
Teilnahme mit eigenem Pferd oder Schulpferd vom Schwabhof möglich.
📢 Jetzt anmelden! Anmeldeschluss bis 04. September verlängert
 
Wir freuen uns auf euch!
 
Anmeldung mit Anmeldeformular an unsere Geschäftsstelle Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Teilnahmegebühr bitte bis spätestens 13.09.26 auf folgendes Konto überweisen:

VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG
Kontoverbindung: IBAN: DE31 7009 3200 0002 8557 55
Verwendungszweck: Schwabhof
 
Formulare:
 
Wegen der Berichterstattung in den Medien zur Änderung der Vorschriften zum Pferdetransport ist es zu einer Verunsicherung unserer Mitglieder im Bezug auf den Pferdetransport gekommen.
Leider werden dazu viele falsche Informationen verbreitet.
Wir haben daher Anfragen an verschiedene zuständige Behörden gestellt und die Antworten nachfolgend zusammengefasst.
Es handelt sich daher um keine verbindliche Rechtsauskunft und wir können auch keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit geben.

1. Für den nichtgewerblichen Pferdetransport hat sich nichts geändert.

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t fallen weiterhin nicht unter die Vorschriften zur Güterbeförderung.
Der Unterschied zwischen gewerblicher und nichtgewerblicher Beförderung ist leider nicht eindeutig definiert:
Art. 4 Buchstabe r der VO EG Nr. 561/2006
„nichtgewerbliche Beförderung“
jede Beförderung im Straßenverkehr, außer Beförderungen auf eigene oder fremde Rechnung die weder direkt noch indirekt entlohnt wird und durch die weder direkt noch indirekt ein Einkommen für den Fahrer des Fahrzeugs oder für Dritte erzielt wird und die nicht im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit steht.
* in den Ausnahmen eingeschlossen

Das für die Sozialvorschriften im Straßenverkehr in Bayern zuständige Sozialministerium schrieb uns dazu:

"Insofern sind Beförderungen mit Fahrzeugen deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger bis 7,5 Tonnen eingeschlossen*, die Ihre Mitglieder ausschließlich im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung durchführen und bei denen für die Beförderung keine Vergütung gezahlt wird."
* in den Ausnahmen eingeschlossen
Diese Definition ist kurz und eindeutig und beinhaltet nicht die oft diskutierte Wertsteigerung z.B. bei Fahrten zu Turnieren u.s.w.
Wie das die Behörden anderer Bundesländer auslegen, wissen wir nicht.
2. Gewerblicher Pferdetransport fällt weiterhin unter diese Vorschriften.

Die Änderung der EU-Vorschrift betrifft aber nur den grenzüberschreitenden Verkehr. Hier wurde die Grenze von 3,5 t auf 2,5 t herabgesetzt.
VO EG Nr. 561/2006:
Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:
Artikel 2 aa) ab dem 1. Juli 2026 bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt, …

3. Für den gewerblichen Pferdetransport innerhalb Deutschlands hat sich nichts geändert. Für Fahrzeugkombinationen deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger zwischen 2,8 t und 3,5 t liegt, gilt die Fahrpersonalverordnung. Ein Fahrtenschreiber ist danach nicht erforderlich aber Lenk- und Ruhezeiten sind einzuhalten. Aufzeichnungen sind zu führen.
Über 3,5 t gilt die EU Verordnung 561/2006 und es ist ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben.

4. Nach Auskunft der zuständigen Behörden fallen alle Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse über 2,5 t unter die genannten Vorschriften.
Es gilt also Für Pkw mit Pferdeanhänger bei gewerblichen Transporten das unter 3. geschriebene.

5. Freizeitreiter und -fahrer sowie Hobby-Pferdehalter:
Wir können nur dringend raten, dass man sich nicht in die gewerbliche Schiene drängen lässt.
Denn wenn es sich um gewerbliche Beförderung handelt, kommt noch ein ganzer Rattenschwanz von Vorschriften dazu.

1. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
a. Genehmigung zum Gütertransport
b. Zulassungsbescheinigung für alle verwendeten Fahrzeuge (Nachweis über die Erfüllung bestimmter Technik-, Sicherheits- und Umweltanforderungen)
c. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden
 
2. Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) i.V.m. VO EG 2005/1
a. Transportpapiere mitführen
b. Befähigungsnachweis bei Transporten über 65 km
c. Beim grenzüberschreitenden Verkehr TRACES Anmeldung beim Veterinäramt und Gesundheitsvescheinigung vom Veterinäramt

3. Viehtransportverordnung
a. Fahrzeuge und Anhänger, die zur Beförderung lebenden Viehs benutzt werden (Viehtransportfahrzeuge), sowie für eine solche Beförderung benutzte Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass tierische Abgänge, Einstreu oder Futter während des Transportes nicht heraussickern oder herausfallen können, und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
b. Viehtransportfahrzeuge sowie alle bei der Beförderung lebenden Viehs benutzten Behältnisse und Gerätschaften sind nach jedem Transport, spätestens jedoch nach Ablauf von 29 Stunden seit Beginn des Transportes, zu reinigen und zu desinfizieren
c. Desinfektionsbuch führen
 
Hinweis:
Im Straf- und Bußgeldverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Das heißt, die Behörden müssen dem Betroffenen die Verfehlung nachweisen. Der Betroffene muss sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
 
Link zur Übersicht der Vorschriften:über 2,5 t 
 
Heiner Natschack
Dipl Verwaltungswirt
Hauptkommissar a.D.
VFD Bayern

Das Landratsamt Freising hat die „Verordnung des Landratsamtes Freising über die Kennzeichnung von Reitpferden“ aus dem Jahr 1998 aufgehoben. Damit entfällt ab sofort die Pflicht, Reitpferde bei Ausritten im Landkreis Freising mit einem Nummernschild zu kennzeichnen.

 

Bericht des LRA Freising

news

 

Download Newsletter Juni 2026

Auch wir machen mit bei der VFDPferdeWohlChallenge und bedanken uns bei dem Altmarktreff der VFD Sachsen-Anhalt für die Nominierung. Seid dabei bei unserem kostenlosen online Stammtisch für mehr Pferdewohl. Jeder Pferdefreunde, egal welcher Reitweise ist willkommen!

Hier der Link zum Facebookbeitrag.

https://www.facebook.com/share/r/1L52KYGVtG/

 

 

 

Ausschreibung als Download 

 

Jährliches Treffen der @vfd_bayern Übungsleiter und Prüfer. Unbezahlbar, Kollegen mit Herzblut zum Austausch und zur Fortbildung zu treffen. Gemeinsam zum Ziel des Pferdewohls und der Ausbildung von Pferd und Mensch. 💪🐴🫶

#pferdewohl #fortbildung #reiten #kutschefahren #säumen

 

 

Der Runde Tisch beim Bayerischen Umweltministerium hat sich inzwischen etbliert. Er dient dem Austausch zwischen dem Ministerium und den beim Naturschutz betroffenen Verbänden. Die VFD ist momentan der einzige Verband, der hier die Interessen der Pferdehalter, Reiter und Fahrer vertritt. Die Möglichkeit, sich persönlich mit dem Ministerium und anderen Verbänden über Probleme im Naturschutzbereich auszutauschen hat sich bewährt.
Heiner Natschack nahm an der 4. Sitzung am 17.11.2025 teil und wie bereits in den letzten Sitzungen wurde uns auch diesmal wieder zugesichert, dass es auch bei der Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes keine neue Beschränkungen für das Reiten und Fahren in der freien Natur und dem Wald geben wird. 
Wenn der Entwurf fertiggestellt ist, wird er uns noch zur Stellungnahme vorgelegt.
Auch die befürchteten Auswirungen der Änderung des Bundeswaldgesetzes werden uns nicht betreffen.

Damit ist das langjährige Ziel der VFD-Bayern erreicht, bei Gesetzesänderungen, welche unsere Interessen betreffen, bereits im Vorfeld beteiligt zu werden. Es ist viel einfacher, Einschränkungen für uns im Vorfeld zu verhindern, als nach der Inkraftsetzung dagegen vorzugehen.
So hat sich z.b. bei der Änderung der Vollzugsbekanntmachung zum Bayer. Naturschutzgesetz gezeigt, dass Formulierungen, welche eine Beschränkung für das Reiten bedeuten würden, so gar nicht beabsichtigt waren.
Dies konnte bereits beim ersten Runden Tisch geklärt werden.





Der Bundesverband der VFD fordert seine Mitglieder auf, die  Petition gegen die Aufweichung der "Blood Rule" im Pferdesport, also die Regelung, nach der sichtbares Blut am Pferd grundsätzlich zur Disqualifikation im Pferdesport führen kann, zu unterstützen.
Hier der Link zur Bundesseite:

VFD - Aufweichung der „Blood Rule" im Pferdesport vorgesehen

Bitte macht euch selbst ein Bild und unterstützt die Petition.




Um mögliche Einschränkungen für uns Freizeitreiter zu verhindern, ist es unabdingbar den Finger immer am Puls der Politik zu haben.
Dabei erreicht man durch vernünftige Gespräche oft mehr als durch lauten Protest.

Durch unsere Mitgliedschaft in der Bürgerallianz Bayern haben wir ein Medium, um unsere Probleme an die Politiker heranzutragen.
Die Bürgerallianz ist ein Zusammenschluss von 24 überwiegend ehrenamtlich tätiger bayerischer Verbände und Vereine. Diese haben zusammen über zwei Millionen Mitglieder, was natürlich in der Politik ein besseres Gehör findet als ein einzelner Verein.
Dies ist vor allem unserem Ehrenpräsidenten Dietmar Köstler zu verdanken, der den Kontakt zur Bürgerallianz hergestellt hat.

So konnten wir uns zum Beispiel im Bayerisch Landtag dem Kabinett präsentieren.
Auch der Bayer. Reit- und Fahrverband zeigte Interesse an unserem EFI.

Lantagspräsidentin Ilse Aigner auf dem EFI
Landtaspräsidentin Ilse Aigner auf unserem EFI

In kürze werden wir am 4. Runden Tisch zum Thema Bayerisches Naturschutzgesetz mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz teilnehmen.

In Gesprächen wurde uns immer wieder zugsichert, das sich an dem nach der Bayerischen Verfassung garantierten Recht zum Erholen und Reiten in der Freien Natur nichts ändern wird.
Auch geplante Änderungen am Bundeswaldgesetz werden daran nichts ändern.

Beim gestrigen Empfang des Ministerpräsidenten für die Mitglieder der Bürgerallianz brachte Herr Dr. Söder seine Wertschätzung für das Ehrenamt zum Ausdruck. Die Einladung zu einem Abendessen im Antiquarium der Residenz sollte daher ein kleiner Dank für das ehrenamtliche Engagement sein.


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Die festliche Tafel im Antiquarium

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