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Mittwoch, 19 April 2017 10:53

Neue Führerscheinklasse B96 – Für Pferdetransportanhänger geeignet oder nicht?

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Zum 19.01.2013 wurde eine neue Führerscheinklasse für Pkw mit Anhänger eingeführt. Dieser sogenannte Führerschein der Klasse B96 steht zwischen dem reinen Pkw-Führerschein der Klasse B und dem Führerschein der Klasse BE, Pkw mit Anhänger. Hier stellt sich die Frage, in wie weit ist diese neue Fahrerlaubnisklasse eine praktikable und vor allem Kosten günstigere Variante zum aufwändigem BE?

anhaenger v3Vorbemerkungen

Die hier gemachten Angaben beziehen sich auf den Rechtsstand ab dem 19.01.2013, alle Altrechte bleiben von der Neuregelung unberührt. Bei den Führerscheinregelungen beziehen sich die Massenangaben auf die zulässigen Gesamt-massen der Fahrzeuge und Anhänger. Es kommt hier nicht darauf an, ob diese nun beladen oder leer benützt werden.

Abgrenzung

Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3500 kg mit max. 9 Sitzplätzen (incl. Fahrer), also dem klassischen Pkw oder Kleintransporter. Mit der Klasse B darf generell ein Anhänger bis zu 750 kg mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg sind mit der Klasse B auch möglich, wenn die Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht über-steigt. Der Führerschein der Klasse BE - das E steht hier für den Anhänger - erweitert diese Fahrberech-tigung auf das Ziehen von Anhängern bis 3500 kg, ungeachtet der Masse der Fahrzeugkombinati-on. Hier ist also eine Zuggesamtmasse von max. 7000 kg denkbar. Der neue B96 steht nunmehr zwischen diesen Klassen. Er berechtigt zum Ziehen von Anhängern hinter Pkw, wenn die Gesamtmasse der Kombination 4250 kg nicht übersteigt.

Wie kam es dazu

Die Einführung der Klasse B96 geht auf eine zwingende Regelung aus dem EU-Recht zurück. Die Schlüsselzahl 96 ist eine sogenannte EU-Schlüsselzahl (zweistellige Schlüsselzahl).

Erwerb der Klassen

Der große Unterschied zwischen dem BE und dem B96 sind die Verfahren zu deren Erwerb. Die Klasse E zieht als eigenständige „Ergänzungsklasse“, mehrere Pflichtfahr-stunden sowie eine Prüfung nach sich. Die Klasse B96 ist nur als Erweiterung der Klasse B zu betrachten.

Beim BE sind zum Erwerb mindestens 5 Pflichtfahrstunden (3 h Überland, 1 h Autobahn sowie 1 h bei Dunkelheit) notwendig. Wird der BE mit dem B erworben, so sind sogar 12 Pflichtstunden vor-gesehen. Pflichtstunden heißen aber „Pflicht…“, es werden meist mehr. Bei den Pflichtfahrstunden sind die normalen Fahrstunden auch noch nicht genannt (Stadtfahrt, Rangieren, Rückwärtsfahren etc.). An die Fahrschulausbildung schließt sich eine praktische Führerscheinprüfung von mindes-tens 45 Minuten an. Eine theoretische Prüfung findet jedoch nicht statt.

Voraussetzung für den Erwerb des B96 ist eine theoretische Schulung von 2,5 Stunden, praktische Übungen (Rangieren, Rückwärtsfahren etc.) von 3,5 Stunden, sowie eine fahrpraktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr von 1 Stunde. Die Schulung erfolgt ausschließlich bei einer Fahrschule, es gibt keine Prüfung. Diese Schulung kann auch im Zusammenhang mit der Ausbildung zur Klasse B durchgeführt werden. Mit der Bescheinigung der Fahrschule kann man dann bei Führer-scheinstelle die Erweiterung der Klasse B beantragen.

Kosten

Bei der Klasse BE muss man für eine Fahrstunde je nach Fahrschule und Region zwi-schen 40,- und 60,- Euro rechnen. Die Grundgebühr liegt durchschnittlich bei 125,- Euro, die Vor-stellung zur Prüfung kostet ca. 170,-, dazu kommen noch ggf. Kosten für Lehrmaterial oder auch Unterweisung am Fahrzeug. Die Erteilung der neuen Fahrerlaubnisklasse mit Anfertigung des neuen Führerscheins kostet dann nochmals. Die Klasse BE kommt bei einer durchschnittlichen Ausbildungsdauer somit auf ca. 800,- bis 900,- Euro.

Bei der Klasse B96 kann man mit ca. 350,- bis 450,- Euro für die Fahrschule rechnen, dazu kommt die Anfertigung des neuen Führerscheines für knappe 30,- Euro.

Nutzung und Gefahren

Die wichtigste Frage: Kann ich meinen Pferdeanhänger eigentlich mit dem B96 ziehen? Die Antwort lautet jein – bzw. es kommt darauf an! Hier hilft nur ein Blick in die Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil I) von Anhänger und Zugfahrzeug. Im Feld F.2 der Zulassungsbe-scheinigung Teil I bzw. im Feld 15 des alten Fahrzeugscheines finden sich die Angaben. In der Summe von Zugfahrzeug und Anhänger, dürfen diese Massen für den B96, 4250 kg nicht über-schreiten.

In der Praxis ist hier aber Vorsicht geboten. Die meisten Pferdetransportanhänger (für zwei Pferde) werden in der Regel als sogenannte 2000 kg-Anhänger vertrieben. Es gibt diese aber oft auch, äußerlich vollkommen Baugleich, als 2400 kg-Anhänger, hier wird die Nutzung des B96 regelmäßig ausscheiden.

Bei den 2000 kg-Anhängern bleiben rechnerisch 2250 kg als zulässige Gesamtmasse für das Zug-fahrzeug über. Hier beginnt das Problem. Ein VW-Tiguan z.B. wird in mehreren hundert Ausfüh-rungen angeboten. Ein Blick in die technischen Daten zeigt, dass hier Fahrzeuge mit gleicher Ver-kaufsbezeichnung, mit gleicher Motorisierung, gleicher Versionsbezeichnung, aber unterschiedli-chen Gesamtmassen existieren. Eine Version weist in z.B. mit 2250 kg, eine andere Version mit 2260 kg Gesamtmasse aus. D.h. mit dem 2250 kg-Modell wäre die Anhängerfahrt mit dem B96 möglich, mit dem 2260 kg-Modell wäre es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis! Auch bei Geländefahr-zeugen tritt dieser Fall auf. Es existieren z.B. Modelle des Jeep Cherokee mit 2170 kg aber auch bis zu 2540 kg. Bei den meisten VW-Passat wird der B96 verwendet werden können, jedoch gibt es auch hier Modelle mit 2300 kg. Bei den Kleintransportern (VW-Bus T4/T5, Hunday H-1 etc.) wird der B96 wohl nie nutzbar sein.

Anzumerken wäre hier ergänzend, dass einige der hier in Frage kommenden „leichten“ Zugfahrzeuge, innerhalb ihrer Varianten wiederum stark schwankende Angaben bei den Anhängelasten aufweisen. Dabei ist nun aber die tatsächliche Masse zu beachten. Einen Doppelpferdeanhänger mit 2000 kg Gesamtmasse kann man wohl mit den meisten VW-Passat mit dem B96 bewegen. Sind in einem solchen Anhänger mit z.B. 770 kg Leergewicht, zwei Pferde mit je 500 kg Gewicht verladen, kommt man auf ein tatsächliches Anhängergewicht von 1770 kg. Die Anhängelasten die-ser Fahrzeuge schwanken aber meist in den Bereichen zwischen 1200 und 1800 kg. Hier droht Überladung!

Fazit

Der B96 ist preisgünstiger und mit weniger Aufwand zu erlangen als der BE. Eine vollwertige Alternative zum Ziehen von Pferdeanhängern ist er nicht. Der zeitgleiche Erwerb des B96 mit dem B ist vielleicht ein guter Einstieg in die Anhängerklassen. Es können dann bei der Erweiterung zum BE, aufgrund der erworbenen Fahrpraxis, evtl. teure Fahrstunden gespart werden.

Weis man von vorne herein, dass die eigenen Fahrzeugkombinationen in den meisten Fällen innerhalb der 4250 kg-Marke bleiben, ist der B96 durchaus interessant.

Sollte die Wahl auf den B96 fallen, bleibt das Wichtigste aber auf jeden Fall der Blick in die Fahrzeugscheine!

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