VFD Bayern

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Am 07. Mai 2023 wird die Vereinigung der Freizeitreiter- und fahrer in Deutschland 50 Jahre alt. Dieses Jubiläum wollen wir zum Anlass nehmen um mit Euch in familärer Atmosphäre und mit einem bunten Rahmenprogramm ausgiebig zu feiern.

Ihr könnt euch ab jetzt anmelden und wir freuen uns. Für alle weiteren Informationen auf folgenden Link klicken: Ausschreibung oder den Flyer herunterladen.

Euer KV Kitzingen

 

Um Mit seinen Pferd von A nach B zu kommen, ist manchmal eine Fahrt mit dem Pferdeanhänger nötig. Doch bevor man mit einem Pferd entspannt auf Reisen gehen kann, sollte man so eine Fahrt ohne Pferd üben und - vor allem - ein paar wichtige Basics bzgl. Zugfahrzeug und Anhänger beachten.

Dieser Kurs ist auch für Besitzer des alten Führerscheines, die sich bisher nicht getraut haben einen (Vieh)Hänger zu fahren. Du hast den Hängerschein schon länger gemacht, bist aber unsicher mit deinem (Pferde)Anhänger zu fahren? Du bist bereits ein paar mal mit dem Hänger gefahren aber nur vorwärts oder es hat dich viel Nerven gekostet? Dann seid ihr hier genau richtig.

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Die Lage mit der Rückkehr des Wolfs in Deutschland spitzt sich immer mehr zu. Diskussionen dazu werden immer mehr nur emotionell geführt ohne sich über die Fakten zu informieren.  
Bei der Aufnahme des Wolfs in die Liste der besonders gefährdeten Tierarten hatte man wohl nicht mit einem derart exponentiellen Wachstum der Wolfspopulation in Europa gerechnet. In Deutschland schätzt man die Wolfspopulation aktuell auf ca. 2000 Tiere mit einem jährlichen Wachstum von ca. 30 % pro Jahr. Mit der Zunahme der Wolfspopulation stieg proportional auch die Zahl der Nutztierrisse so dass es 2020 bereits zu 4000 Nutztierschäden kam.

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Die diesjährige JHV der VFD Bayern fand am 09.10.2021 in Bergkirchen statt.
Nachfolgend möchten wir euch über das Wichtigste aus der Mitgliederversammlung berichten.

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Umweltministerium Bestätigt unsere Auffassung zum Reiten in der Natur
 

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Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 16.12.2020 die neue Verwaltungsvorschrift, Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 „Erholung in der freien Natur“, erlassen. Das sind Dienstvorschriften, nach welchen die ausführenden Behörden Gesetze, hier das Bayrische Naturschutzgesetz (BayNatSchG), auslegen sollen.

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Bisher war immer unklar, ob ein mit der Reitbeteiligung geschlossener Haftungsausschluss auch für die Krankenversicherung der Reitbeteiligung gültig ist.

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Durch eine Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung zur Equine Infektiöse Anämie (EIA) werden die Veranstalter zum Führen eines Pferderegisters verpflichtet.

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