Die DEULA Bayern GmbH Berufsbildungszentrum führt im März 2026 ein Seminar zum Befähigungsnachweis für den Pferdetransport durch.
Ein Befähigungsnachwis ist gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für den gewerblichen Transport von Pferden erforderlich.
Bei Transporten bis zu 65 km ist auch bei gewerblichen Transport kein Befähigungsnachweis erforderlich
Diese Verordnung gilt nicht für den Transport von Tieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, und nicht für den Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt
Auch die Tierschutztransportverordnung gilt nur für den gewerblichen Transport.
Der Transport zu kommerziellen Zwecken beschränkt sich nicht auf Fälle, in denen unmittelbar ein Austausch von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erfolgt. Er schließt insbesondere auch Fälle ein, in denen direkt oder indirekt ein Gewinn entsteht bzw. angestrebt wird. (z.B,. Wertsteigerung des Pferdes durch Teilnahme an Pferdeleistungsschauen/Turnieren)
EG-Verordnung

