VFD Bayern

Super User

Alle Mitglieder der VFD, die an einer Gelände-, Wanderreiter oder Rittführerausbildung teilnehmen, können bei unserer Geschäftsstelle die notwendigen Daten für die Übernahme der Kosten durch die VBG (= Verwaltungsberufsgenossenschaft) anfordern. Diese müssen bei der ausbildenden Erste-Hilfe-Organisation vor Beginn des Kurses angegeben werden. Allerdings: Das manchmal angebotene „Fresh-up“ dauert nur 4 h und wird von der VBG nicht anerkannt. 

Grundsätzlich nein, denn die Ziele der beiden Vereinigungen sind völlig unterschiedlich. Während der BRFV keinerlei Ausbildungen der VFD anerkennt, können wir den Deutschen Reiterpass der FN für diejenigen, die entweder einen VFD-Geländerittführer, einen VFD-Wanderreiter, einen VFD-Wanderrittführer oder einen VFD-Übungsleiter anstreben, als Voraussetzung (Gleichsetzung mit dem VFD-Geländereiter) anerkennen. Auch für die VFD-Fahrabzeichen gibt es eine ähnliche Regelung. Fragen Sie hierzu bitte direkt bei unserem Fahrbeauftragten nach: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nein, sie ist aber dringend anzuraten, um eine ausreichende Sachkunde nachweisen zu können.
Wir bieten in nahezu allen Bezirksverbänden Wanderritte für Einsteiger, sogenannte Schnupperwanderritte an. Bitte fragt einfach beim zuständigen Bezirksverband nach oder schaut in die Terminkalender auf der Seite vfdnet.de.

Eine übersichtliche Zusammenstellung für Fahranfänger können VFD-Mitglieder als Faltblatt bei der Geschäftsstelle anfordern. Außerdem hilft unser Fahrbeauftragter gerne weiter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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